§1 Autorität eines Officer
§1.1 Der Chief of Police hat die oberste Befehlsmacht. Diesen Anweisungen sind Folge zu leisten.
§1.2 Jeder Rang im LSPD erhält das Recht, dem jeweils niedrigeren Befehle erteilen zu dürfen
§1.2.1 Der Beamte mit dem höchsten Rang behält sich das Recht vor die oberste Befehlsmacht zu haben
§1.3 Ein Beamter darf sich nur dann §1.2 entziehen, wenn der ihm aufgetragene Befehl sein eigenes Leben beenden / sehr stark gefährden könnte
§1.4 Ein Ausnutzen seiner Befehlsmacht führt zur sofortigen Degradierung und in schweren Fällen zu einem Ausschluss aus dem LSPD
§2 Verhalten eines Officer
§2.1 Jeder Officer tritt respektvoll und freundlich vor Zivilisten und anderen Beamten auf
§2.2 Ein Officer darf in einem Ernstfall ( Raub / Geiselnahme) niemals provokant oder beleidigend werden, sonst hat er mit einer Kündigung zu rechnen
§2.3 Jeder Officer ist verpflichtet seine korrekte Dienstnummer auf Anfrage preiszugeben
§2.4 Es werden weder Faust- noch Schlagstock- oder Tazer-Kämpfe gemacht auf dem LSPD-Gelände
§2.5 Sollte sich ein Täter am Boden befinden, wird nicht nochmal nachgetreten oder nachgeschossen
§2.6 Jeder Beamte ist verpflichtet nach den DVNs zu handeln
§3 Dienstausrüstung
§3.1 Jeder Officer besitzt als Dienstausrüstung die seines Ranges entspricht
§3.2 Jeder in der Führungsebene ist von §3.1 ausgenommen und darf auch Spezialwaffen im Dienst mit sich führen (Ab Abteilungsleiter)
§3.3 Jegliche Art der Weitergabe von Dienstwaffen wird verfolgt und mit einem sofortigen Ausschluss aus dem LSPD geahndet
§3.4 Kein Officer ist Berechtigt seine Dienstwaffen nach dem Dienst mit sich zu führen geschweige denn benutzen da dies als Korruption gilt ⇒§18.3
§4 Dienstkleidung
§4.1 Jeder Officer ist dazu verpflichtet seine Dienstkleidung zu tragen
§4.2 Die Dienstkleidung ist im Discord unter “Kleiderordnung” einsehbar
§5 Zivile Ermittlung
§5.1 Es darf erst als Officer agiert werden wenn er als LSPDler erkennbar ist
§5.2 Die Zivile Ermittlung muss in der Führungsebene angemeldet werden
§6 Fahrzeugkontrollen
§6.1 Fahrzeugkontrollen werden durchgeführt, sollte eine Person im Straßenverkehr auffallend fahren, oder an einem Drogenstandort aufgefunden werden
§6.2 Eine Durchsuchung kann nur dann angeordnet werden, wenn ein ausreichender Grund besteht
§6.2.1 Ein ausreichender Grund ist dann gegeben wenn
-die Person von einem Drogen Standort kamen (Verdacht auf Drogen)
-die Person sichtlich eine Waffe getragen hat (Verdacht auf weitere Waffen)
-die Person mündlich angibt illegale Gegenstände zu besitzen
§7 Raub / Überfälle mit Geiselnahme
§7.1 Das Leben der Geisel hat höchste Priorität
§7.2 Den Forderungen der Geiselnehmer sind durchzuführen
§7.2.1 Forderungen wie “sich ausziehen und tanzen” müssen nicht durchgeführt werden. Bei solchen Forderungen kann nochmal verdeutlicht werden, dass die Lage ernst ist und auf solche Forderungen nicht eingegangen wird
§7.3 Die Verhandlungen werden respektvoll und ernst geführt
§7.4 Der höchstrangige übernimmt die Handlungsführung
§7.5 Das S.W.A.T. muss dazu gezogen werden
§8 Waffengebrauch
§8.1 Der Waffengebrauch ist nur dann gestattet wenn das Leben von sich oder anderen Menschen gefährdet ist
§8.2 Es ist immer erforderlich eine Schussankündigung zu geben bevor geschossen wird
§8.3 Bei einer Verfolgungsjagd wird erst bei extremer Gefahr eine Schussankündigung gegeben
§9 Funk
§9.1 Ein Officer im Dienst muss stets im Funk anwesend sein
§9.1.1 Officer können eine kurzzeitige Auszeit im Funk ankündigen
§9.2 Die Funkdisziplin muss eingehalten werden (Funkcodes)
§9.3 Bei Verfolgungen oder Raubüberfällen gilt ein beschränkter Freifunk
§9.4 JEDER BEAMTE IST VERPFLICHTET SICH IM FUNK AKTIV ZU SEIN!
§10 Sperrzonen
§10.1 Sperrzonen werden ausgerufen bei sämtlichen Überfällen oder Situationen bei denen Gefahren für andere Menschen entstehen könnten die sich in dieses Gebiet begeben
§11 Festnahmen
§11.1 Bei Festnahmen werden die Personen über ihre Rechte aufgeklärt bevor sie am Staatsgefängnis ankommen. Geschieht dies nicht müssen diese wieder entlassen werden
§11.1.1 Rechte werden folgendermaßen verlesen:
"´Sie haben das Recht, zu schweigen. Alles was Sie sagen, kann und wird gegen Sie verwendet werden. Ab 3 Wanteds haben Sie das Recht auf einen staatlich anerkannten Rechtsanwalt, den Sie selbst benennen müssen, sowie, sofern verfügbar, auf die Revision Ihres Falles durch einen Vertreter der Staatsanwaltschaft. Sollte kein Rechtsanwalt verfügbar sein, wird Ihnen, sofern verfügbar, einer vom Staat gestellt. Haben Sie Ihre Rechte verstanden?”
§12 Rechnungen
§12.1 Wenn Rechnungen ausgestellt werden muss jedes mal hierauf verwiesen werden:
Sollte die Person die Geldstrafe nicht zahlen wollen oder können, dürfen Sie der Person 3 Fahndungslevel hinzufügen.
Bei maximalem Fahndungslevel kann kein weiteres Fahndungslevel hinzugefügt werden.
§13 Strafmaß
§13.1 Das Strafmaß, wird sofern kein Richter und Anwalt vorhanden ist von dem LSPD gesetzt
§13.2 Eine Strafe muss nach dem Bußgeldkatalog abgearbeitet werden
§13.3 Der Täter hat das Recht auf eine Anwalt
§14 Hilferuf
§14.1 Der Hilferuf (Code 0 / Code 1) wird dann betätigt wenn man sich unmittelbar in Gefahr befindet
§14.2 Der Hilferuf wird nicht verwendet wenn jemand zu schnell fährt oder ähnliches (Leichte Vergehen)
§14.3 Der Hilferuf sollte nur benutzt werden wenn es von nöten ist (der Hilferuf ist für ALLE Stateler)
§15 An- / Abmeldung
§15.1 Wenn sich ein Officer nicht mehr im Dienst befindet muss er sich abmelden
§15.2 Abmeldungen werden im Funk angekündigt
§15.3 Wenn sich ein Officer nicht abmeldet hat er mit einer Degradierung oder einem Ausschluss aus dem LSPD zu rechnen
§16 Kündigungen
§16.1 Die Führungsebene behält sich das Recht vor Angestellte ohne Angabe von Gründen zu kündigen
§16.2 Kündigungen geschehen nur nach Absprache mit der Führungsebene
§16.3 Bei Korruption gibt es einen direkten Ausschluss aus dem LSPD
§16.4 Bei 2 Degradierungen in 2-3 Tagen folgt ein Ausschluss aus dem LSPD
§17 Einstellungen
§17.1 Die Führungsebene dürfen jeden Einstellen ohne Beschränkung
§17.2 Alle Ränge die nicht in der Führungsebene sind können dennoch Vorschläge aussprechen und Leute vorstellen
§18 Ausbildungen
§18.1 Ausbildungen werden ausschließlich von Ausbildern durchgeführt
§18.2 Ausbilder-Ränge können bei der Führungsebene beantragt werden
§18.3 Ein Rekrut muss eine Grund- und Funkausbildung gemacht haben bevor er in den Dienst gehen darf
§18.3.1 Ein Missachten von §18.3 führt zum Ausschluss aus dem LSPD
§19 Planung von Einsätzen
§19.1 Die Planung von Großeinsätzen wie z.B. Razzien oder einem geplanten Zugriff der Staatsbank geht immer von der Führungsebene aus
§19.2 Eine Durchsetzung eines Plans wird nur von der Führungsebene genehmigt
§19.2.1 Die Führungsebene übernimmt bei solchen Einsätzen die Befehlsführung sofern nicht anders geregelt
§19.3 Jeder Officer muss sich an die jeweilige Führungsperson halten und vor allem bei solchen Einsätzen auf Funkdisziplin achten und Befehle strikt durchführen.
§19.4 Bei einer Aufteilung der Einsatzkräfte soll darauf geachtet werden, dass stets die Vorher festgelegte Zahl bzw Teil-Truppe beieinander bleibt und die Planung exakt durchgeführt wird
§19.5 Officer, die erst während eines Groß-Einsatzes in den Dienst kommen, funken ihre Anwesenheit und werden dann von einer Person aufgeklärt wo sich der Officer hin zu begeben hat. (Auch über evtl. Einsatz Kleidung die getragen werden sollte)
§19.5.1 Die Einsatzkleidung wird von der Führungsebene deklariert
§20 Verfolgungen
§20.1 Bei einer Verfolgung werden Täter mit einem P.I.T.-Manöver zum stehen gebracht
§20.2 Ein P.I.T. ist KEIN einfaches Rammen, sondern ein kontrolliertes Drehen des Täters
§20.3 Zuwiderhandlung von §20.1 / §20.2 führt zu einer Nachschulung und evtl, Degradierung
§21.1 Eine Person wird nur dann kontrolliert, sollte sie sich gegenüber eines Officer oder anderen verdächtig verhalten
§21.2 Vorerst sollte die Person sich ausweisen können
§21.3 Eine Person wird nur durchsucht wenn einer dieser Punkte zutrifft:
-Trägt sichtbar eine Lang / Kurzwaffe
-Äußert sich über Waffenbesitz / -verkauf
-Äußert sich über illegale Substanzen (Besitz / Verkauf)
§22.1 Die Führungsebene spricht sich bei Beschwerden gegen Officer ab wie das weitere Vorgehen sein soll
§22.2 Der Chief of Police legen fest wer in der Führungsebene vertreten sein darf und wer nicht
§23.1 Ränge im D-Funk / Discord entsprechen auch dem IC-Rang
§23.1.1 Bei Unstimmigkeiten bitte bei der Führungsebene melden
§23.1.1.1 Berichtigungen gelten auch für zu hohe Ränge
§23.2 Unter seinen Rollen / Rängen kann ein Beamter seine Genehmigungen / Verwarnungen usw einsehen
§23.3 Genehmigungen für Dinge wie Fluggenehmigung usw. sind bei einem Ausbilder oder auch dem Chief of Police erhältlich
§23.4 Verwarnungen werden gegeben nach Verstößen gegen die DVN oder ähnlichem. Bei 2 Verwarnungen in kurzer Zeit wird der Officer aus dem LSPD suspendiert.
§23.5 Ränge werden nicht ohne Grund nach Lust und Laune vergeben
§23.6 Der #Abmeldungen-Channel ist sowohl für Abmeldungen von Dienstbesprechungen als auch fürs Abmelden sollte man eine längere Zeit aus dem LSPD-Dienst ausfallen.
Die Führungsebene behält sich das Recht vor die DVN zu erweitern bei Bedarf. Jeder Officer hat die Verpflichtung sich den aktuellen DVN bewusst zu sein.
Verstöße gegen die DVN werden nicht mehr geduldet und erfolgen in einer sofortigen Degradierung + Verwarnung (1). Sollte dann eine weitere Verwarnung (2) auftreten so wird der Officer seinen Dienst im LSPD niederlegen.
Sollten Beschwerden gegen Officer auftreten werden diese geprüft und der Officer zu einem Gespräch mit der Führungsebene eingeladen. Bei unangemeldetem Fehlen folgt eine Kündigung.
Termine von Besprechungen sind einzuhalten. Bei unangemeldetem Fehlen folgt eine Kündigung